Szenario B: Sie haben einen solchen Fake-Ausweis erstellt oder benutzt (z. B. bei einem Online-Casino, um eine Altersverifikation zu umgehen).
Hinter diesem Begriff verbergen sich in Suchergebnissen häufig Spam-Links oder manipulierte Webseiten persofaker 15 deutsch
Ich habe die Software nur zum Testen installiert, nicht benutzt. Ist das okay? Antwort: Nein. § 275 StGB besagt: Wer "Computerprogramme [...] besitzt, die ihrer Art nach zur Begehung einer Urkundenfälschung bestimmt sind", wird bestraft. Besitz = Straftat. Szenario B: Sie haben einen solchen Fake-Ausweis erstellt